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   BSG, 26.11.1985 - 12 RK 41/84   

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BSG, 26.11.1985 - 12 RK 41/84 (https://dejure.org/1985,9569)
BSG, Entscheidung vom 26.11.1985 - 12 RK 41/84 (https://dejure.org/1985,9569)
BSG, Entscheidung vom 26. November 1985 - 12 RK 41/84 (https://dejure.org/1985,9569)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufstockungsverbot - Beitragsnachentrichtung - Herstellungsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 59, 190
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 34/80

    Herstellungsanspruch - Unterlassungklage - Rentenantragsteller - Pflichtmitglied

    Auszug aus BSG, 26.11.1985 - 12 RK 41/84
    Ein Herstellungsanspruch gegen die zur Entscheidung hierüber berufene Behörde kann auch gegeben sein, wenn die zu Nachteilen für den Versicherten führende Handlung oder Unterlassung einer anderen Behörde zuzurechnen ist (Urteil des erkennenden Senats vom 17. Dezember 1980 - 12 RK 34/80 - BSGE 51, 89SozR 2200 § 381 Nr. 44).
  • BSG, 13.12.1984 - 11 RA 68/83

    Beanstandung freiwillig entrichteter Beiträge - Verstoß gegen Treu und Glauben -

    Auszug aus BSG, 26.11.1985 - 12 RK 41/84
    Im Anschluß an dieses Urteil hat der 11. Senat des BSG entschieden, daß ein Herstellungsanspruch gegen den Versicherungsträger auch in Betracht kommt, wenn ein in den Verwaltungsablauf eingeschaltetes Ordnungsamt einer Stadt Pflichten gegenüber dem Versicherten verletzt hat (Urteil vom 13. Dezember 1984 - 11 RA 68/83 - BSGE 57, 288 = SozR 1200 § 14 Nr. 18).
  • BSG, 14.04.1983 - 8 RK 9/81

    Zum Eingang der Beitrittserklärung eines Schwerbehinderten bei einer Gemeinde

    Auszug aus BSG, 26.11.1985 - 12 RK 41/84
    Wie jedoch der 8. Senat des BSG zu der Nachfolgevorschrift des § 16 des Sozialgesetzbuches - Allgemeiner Teil - (SGB I) entschieden hat, ist diese - im Wege der Lückenfüllung - entsprechend auch auf andere Anträge anzuwenden, die für die Stellung als Versicherter Bedeutung haben (BSG SozR 1200 § 16 Nr. 8, S. 11 ff., dort entschieden für eine gegenüber einer Gemeinde erfolgte Beitrittserklärung zur gesetzlichen Krankenversicherung).
  • BSG, 27.03.1980 - 12 RK 7/79

    Nachentrichtung - Belegungsvorschrift - Antragsfrist - Ergänzung des Bescheides -

    Auszug aus BSG, 26.11.1985 - 12 RK 41/84
    Im nachfolgenden Berufungsverfahren beantragte die Klägerin in der mündlichen Verhandlung am 14. August 1981 unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 27. März 1980 - 12 RK 7/79 -, die Beklagte möge im Wege des § 44 des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB X) über die begehrte Aufstockung der Nachentrichtung entscheiden.
  • BSG, 29.06.1984 - 12 RK 64/82
    Auszug aus BSG, 26.11.1985 - 12 RK 41/84
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 29. Juni 1984 - 12 RK 64/82 - ausgeführt hat, kann aus den Urteilen zur Unzulässigkeit der Aufstockung nachentrichteter Beiträge nicht geschlossen werden, daß Veränderungen im Beitragsgefüge auch im Wege des Herstellungsanspruchs generell ausgeschlossen sind (zur Zulässigkeit der Umbuchung von Beiträgen im Falle eines Herstellungsanspruchs vgl. das schon genannte Urteil des Senats vom 25. Oktober 1985).
  • BSG, 15.12.1983 - 12 RK 37/82
    Auszug aus BSG, 26.11.1985 - 12 RK 41/84
    Im Anschluß hieran hat der erkennende Senat im Urteil vom 15. Dezember 1983 - 12 RK 37/82 - (DRV 1984, 337) ausgeführt, daß diese Auslegung des § 16 SGB I ( § 1613 RVO a.F.) auch der Praxis der Rentenversicherungsträger bei der Anwendung von Art. 2 § 49a AnVNG und Art. 2 § 51a des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (ArVNG) entspreche und daher gleichermaßen für Nachentrichtungsanträge gelte.
  • BSG, 27.07.2004 - B 7 SF 1/03 R

    Nachteilsausgleich nach dem sächsischen Gesetz über die Gewährung eines

    Liegt ein Fehlverhalten des JA nicht vor, so braucht nicht mehr geprüft zu werden, inwiefern dieses Fehlverhalten auch dem Beklagten in Gestalt des AFS als Träger des LBlindG zurechenbar ist (vgl insofern zur Zurechnung des Fehlverhaltens anderer Behörden im Rahmen eines arbeitsteiligen Zusammenwirkens BSGE 58, 283, 284 = SozR 1200 § 14 Nr. 20; BSGE 59, 190, 191 = SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 63; BSGE 64, 89 = SozR 2200 § 545 Nr. 8; BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 24; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 12 und SozR 3-7833 § 1 Nr. 27).
  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84

    Herstellungsanspruch - Arbeitslosmeldung

    1200 5 1H Nr. 20 und vom 26. November 1985 - 12 RK 41/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 01.09.1999 - B 13 RJ 73/98 R

    Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers - in geeigneten Fällen -

    Ebensowenig braucht der erkennende Senat darüber zu befinden, ob die vom Versicherungsamt der Stadt L. gegebenen Auskünfte, die der Beklagten grundsätzlich zuzurechnen wären (vgl dazu BSGE 57, 288, 290 = SozR 1200 § 14 Nr. 18; BSGE 59, 190, 191 f = SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 63; allgemein auch Krasney, BKK 1985, 380, 382; ders, in: Übergreifende soziale Risiken, übergreifender sozialer Schutz, Schriftenreihe des Deutschen Sozialrechtsverbandes, Band 33, 1990, S 73, 91; Schultes, MittLVA Oberfr 1996, 124, 137), insoweit unzulänglich gewesen sein könnten, als der Ehemann der Klägerin offenbar nicht darauf hingewiesen worden ist, daß angesichts der zahlreichen am 1. Januar 1992 in Kraft tretenden gesetzlichen Neuregelungen eine individuelle Beratung durchaus geboten, eine solche jedoch nur anhand des Versicherungsverlaufs der Klägerin und ggf weiterer fallbezogener Angaben möglich sei.
  • BSG, 17.07.1990 - 12 RK 10/89

    Wirksamkeit des Antrags auf Nachentrichtung von Beiträgen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) wird § 16 SGB I entsprechend auch auf Anträge angewandt, die keine Anträge auf Sozialleistungen iS von § 11 SGB I sind, die jedoch für die Stellung als Versicherter Bedeutung haben (BSGE 59, 190, 192 mwN = SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 63).
  • BSG, 05.06.1997 - 12 RK 4/97

    Ausschluß der Aufstockung bei nicht genutztem Recht auf Heiratserstattung

    Ausnahmen von dem Grundsatz, daß eine Aufstockung im Rahmen einer Nachentrichtung nach Zahlung der Beiträge ausgeschlossen ist, welche die Rechtsprechung nur unter den Voraussetzungen des Herstellungsanspruchs zugelassen hat (vgl BSGE 59, 60 = SozR 5070 § 10 Nr. 31; BSGE 59, 190 = SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 63; BSG SozR 1200 § 14 Nr. 24), sind für die verfassungsrechtliche Beurteilung unerheblich.
  • BSG, 22.09.1988 - 2/9b RU 36/87

    Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Feststellung des

    Darauf Bezug nehmend hat der 12. Senat des BSG im Urteil vom 15. Dezember 1983 - 12 RK 37/82 - (DRV 1964, 337) ausgeführt, daß diese Auslegung des § 16 SGB I auch der Praxis der Rentenversicherungsträger bei der Anwendung von Art. 2 § 49a ArVNG und Art. 2 § 51a ArVNG entspreche und daher gleichermaßen für Nachentrichtungsbeiträge gelte (BSGE 59, 190, 192).
  • BSG, 08.04.1987 - 1 RA 55/85

    Pflichten des Versicherungsträgers - Hinweispflicht - Beitragsnachentrichtung -

    ist, bereits bejaht (BSGE 59, 190, 192) und dabei hervorgehoben,.
  • BSG, 05.06.1997 - 12 RK 37/96

    Zulassung zur Nachzahlung freiwilliger Beiträge in die Rentenversicherung -

    Ausnahmen von dem Grundsatz, daß eine Aufstockung im Rahmen einer Nachentrichtung nach Zahlung der Beiträge ausgeschlossen ist, welche die Rechtsprechung nur unter den Voraussetzungen des Herstellungsanspruchs zugelassen hat (vgl BSGE 59, 60 = SozR 5070 § 10 Nr. 31; BSGE 59, 190 = SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 63; BSG SozR 1200 § 14 Nr. 24), sind für die verfassungsrechtliche Beurteilung unerheblich.
  • LSG Baden-Württemberg, 05.12.2017 - L 11 R 3072/16

    Antrag nach § 7a SGB 4 bei der Servicestelle eines (unzuständigen)

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG wird § 16 SGB I entsprechend auch auf Anträge angewandt, die keine Anträge auf Sozialleistungen iSv § 11 SGB I sind, die jedoch für die Stellung als Versicherter Bedeutung haben (vgl BSG 26.11.1985, 12 RK 41/84, BSGE 59, 190 = SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 63 und BSG 17.07.1990, 12 RK 10/89, SozR 3-1200 § 16 Nr. 2 - zur Nachentrichtung von Rentenversicherungsbeiträgen).
  • LSG Bayern, 09.03.2006 - L 13 R 4237/04

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung von Altersrente für

    Ausdrücklich ist dort nur das Versicherungsamt (BSGE 59, 190 = SozR 5750 Art. 2 § 51 a Nr. 63) genannt.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2003 - L 13 RA 3150/01

    Antragspflichtversicherung eines Betriebswirts EDV; Unrichtige Einstufung in der

  • BSG, 05.06.1997 - 12 RK 7/97

    Aufstockung von Beiträgen in der Rentenversicherung - Nachzahlung von Beiträgen

  • BSG, 22.06.1995 - 12 RK 34/93

    Umfang der Beratungspflicht bei freiwilliger Beitragszahlung im

  • LSG Hessen, 12.03.1986 - L 13/11 An 728/83

    Senat; Besetzung; Richter; Beschluß; Entscheidung; Beratung; Prüfung; Ehrenamt;

  • BSG, 17.07.1990 - 12 RK 54/89
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